Netzzugang Gas

Die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH garantiert Ihnen für die Nutzung ihrer Netze eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 und den Verordnungen über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gas-Netzzugangsverordnung) und über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005.

Das Netzzugangsmodell befindet sich zur Zeit in der Abstimmung zwischen den Verbänden und der Bundesnetzagentur. Sobald das Netzzugangsmodell verabschiedet ist, werden wir alle entsprechenden Informationen veröffentlichen.