Entgelte

Die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH garantiert Ihnen für die Nutzung ihrer Netze eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 und den Verordnungen über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gas-Netzzugangsverordnung) und über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005.

Die Netzentgelte basieren auf der von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen genehmigten Erlösobergrenze unter Berücksichtigung der Anpassungen entsprechend den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV).