Pönale
Überschreitet an einem Ausspeisepunkt der höchste im Abrechnungszeitraum gemessene 1-h-Mittelwert der in Anspruch genommenen Vorhalte-/ Anschlussleistung den Wert der im Anschlussnutzungsvertrag zu diesem Ausspeisepunkt vertraglich vereinbarten Vorhalte-/ Anschlussleistung, so entrichtet der Kunde hierfür ein gesondertes Entgelt (Pönale)
Dieses Entgelt beträgt 50 % des Produktes aus der die vertraglich festgelegte maximale Netznutzungsleistung überschreitenden Leistung und dem im Rahmen der Netznutzung geltenden Leistungspreis.
