Netzentgelte
Der Netzkunden entrichten ein Entgelte für die Nutzung des Verteilnetzes und für die Messung und Abrechnung. Das Netzentgelt wird für jeden Ausspeisepunkt berechnet.
Bei den Netzentgelten für die Nutzung des Verteilnetzes wird zwischen der Abrechnung von Netzentgelten für Entnahmen mit Lastgangmessung und der Abrechnung von Entnahmen ohne Lastgangmessung unterschieden.
Das Netzentgelt für Entnahmen mit Lastgangmessung besteht aus einem Jahresleistungspreis und einem Arbeitspreis.
Das Netzentgelt für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung bildet sich aus einem Arbeitspreis und einem monatlichen Grundpreis.
Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt generell im Rahmen eines Staffelpreissystems. In den Netzentgelten für die Netznutzung des Verteilnetzes sind die Kosten der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH für die Nutzung der ihrem eigenen Netzgebiet vorgelagerten Netze enthalten.
Zusätzlich sind die Konzessionsabgabe an die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde sowie die Umsatzsteuer zu entrichten.
Netzentgelte zum 01.01.2012
Die endgültigen Preisblätter der Netzentgelte ab dem 01.01.2012 sind dem nachfolgenden Download zu entnehmen:
