Netzzugang / Netznutzung
Die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH hat die Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (Kooperationsvereinbarung in der Änderungsfassung vom 25. April 2007) unterzeichnet.
Die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH bietet Transportkunden die Möglichkeit an, Gas durch das Verteilnetz zu transportieren, wobei das Gas von der jeweiligen Übernahmestelle (Einspeisepunkt) bis hin zum entsprechenden Ausspeisepunkt verteilt wird.
Der Netzzugang erfolgt in der Regel auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages und den Allgemeinen Bedingungen für Gastransport und -verteilung der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH.
Die Entgelte sind in der Preisreglung Netznutzung Gas der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH geregelt.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:
RLM / SLP-Brennwerte gem. § 40 GasNZV
Informationen des DVGW zur Gasabrechnung für Privathaushalte
