Vermiedene Netzentgelte durch dezentrale Einspeisung
Die Abrechnung der vermiedenen Netzentgelte durch dezentrale Einspeisungen erfolgt entsprechend dem in § 18 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vorgegebenen Verfahren.
Die Abrechnung der vermiedenen Netzentgelte durch dezentrale Einspeisungen erfolgt entsprechend dem in § 18 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vorgegebenen Verfahren.
