Preiskomponenten
Das Netzentgelt setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen bzw. Abgaben zu enthalten:
- Nutzung der Netzinfrastruktur, Leistungen zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der bei der Stromverteilung auftretenden Verluste,
- Messung an der Entnahmestelle des Kunden und Abrechnung,
- Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde/Stadt (so weit gegeben),
- Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz),
- Mehrkosten nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV),
- ggf. Blindstromverbrauch.
