Preiskomponenten

Das Netzentgelt setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen bzw. Abgaben zu enthalten:

  • Nutzung der Netzinfrastruktur, Leistungen zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der bei der Stromverteilung auftretenden Verluste,
  • Messung an der Entnahmestelle des Kunden und Abrechnung,
  • Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde/Stadt (so weit gegeben),
  • Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz),
  • Mehrkosten nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV),
  • ggf. Blindstromverbrauch.