EDL21-Zähler

Im Rahmen von § 118b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 04. August 2011 verwendet die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH in ihrer Rolle als gesetzlicher Messstellenbetreiber gemäß § 21b Abs. 1 EnWG Messeinrichtungen gem. § 21b Abs. 3a des Energiewirtschaftsgesetzes in der Änderungsfassung vom 07. März 2011, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln.

Der Einbau dieser Messeinrichtungen erfolgt in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen oder einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. EG 2003 Nr. L 1 S. 65) unterzogen werden.

Nähere Informationen zu den Funktionen und zur Bedienung dieses so genannten EDL21-Zählers stellen wir Ihnen unten auf dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung. An dieser Stelle finden Sie auch eine Liste mit Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Sofern Sie weitere Fragen haben oder Ihnen die PIN-Nummer Ihres EDL21-Zählers nicht mehr vorliegt, stehen wir Ihnen unter 0234-515-1502 gern zur Verfügung.

Bei bestehenden Anlagen verwenden wir grundsätzlich weiterhin die bisher eingebauten Zähler. Diese erfüllen wie bewährt die gesetzlichen Anforderungen.