Ab 01.01.2012 gilt auch für EEG-Anlagenbetreiber: Kundeneigene Zähler sind unzulässig

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass ab dem 01.01.2012 keine kundeneigenen Einspeisezähler, die nicht von einem dritten Messstellenbetreiber betrieben werden, mehr eingebaut werden dürfen.

Der Anlagenbetreiber hat ab diesem Zeitpunkt nur noch die Wahl, ob er den zuständigen Netzbetreiber, in diesem Fall die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH, oder einen fachkundigen Dritten als Messstellenbetreiber nimmt.

Und zwar betrifft dies sämtliche Anlagen, die unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fallen, auch solche der Kraft-Wärme-Kopplung, sofern sie nach dem EEG vergütet werden.

Wie Sie aufgrund der zahlreichen Berichterstattungen in den Medien sicherlich mitbekommen haben, hat die Bundesregierung zur Einleitung der Energiewende ein Maßnahmenpaket entwickelt, dass die Änderung zahlreicher Gesetze und Verordnungen vorsieht. Eine dieser Änderungen betrifft zahlreiche Regelungen des EEG, welche ab dem o.g. Zeitpunkt zu beachten sind. Da aufgrund der Liberalisierung des Messwesens im Rahmen des Messstellenbetriebs und nunmehr auch bei dem Betrieb des Einspeisezählers diverse Prozesse und Anforderungen zu beachten sind, soll der Anlagenbetreiber dem Gesetzgeber zufolge nicht mehr selbst Betreiber des Einspeisezählers sein können.

Sollten diesbezüglich Fragen oder Unklarheiten auftreten, sprechen Sie uns gerne an. Zu dem für Sie zuständigen Ansprechpartner gelangen Sie über den nachfolgenden Link.

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