Vergütung für vereinbarte Stromlieferungen

Die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH vergütet Lieferungen von elektrischer Energie aus Erzeugungsanlagen, sofern diese Lieferungen vertraglich mit der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH vereinbart wurden.

In der Regel handelt es sich dabei um Einspeisungen von Erzeugungsanlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) mit einer elektrischen Leistung von über 2 MW oder Erzeugungsanlagen, die keinen Anspruch auf die Vergütung nach dem KWK-G haben.

Die Vergütung ist aus dem nachfolgenden Preisblatt ersichtlich:

Vergütungen für vertraglich vereinbarte Lieferungen von elektrischer Energie aus Erzeugungsanlagen an die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH